Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger acht oder mehr Verträge mit Versicherungsgesellschaften abgeschlossen. In der Regel handelt es sich dabei um Haftpflicht-, Rechtschutz-, Kaskoversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, Hausrat- und Diebstahlversicherungen, usw.... In manchen Lebensbereichen ist bei den einzelnen Versicherten erstaunlich häufig eine Überversicherung festzustellen, während dringend benötigte Versicherungspolicen nicht gezeichnet werden. Eine private Haftpflicht- oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist dabei unverzichtbar, wogegen eine Glasbruchversicherung nicht zwingend erforderlich ist.
Im Versicherungsfall gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften, die ggf. auch gerichtlich geklärt werden müssen.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in allen (Privat-) Versicherungsangelegenheiten.
Rechtsanwalt Lehnhardt arbeitet seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Versicherungsrechts und absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht der Anwalt Akademie.