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Der eindeutige Schwerpunkt beim Mietrecht liegt im Rechtsverhältnis Mieter zu Vermieter und wendet sich gleichermaßen an Mieter und Vermieter sowie vermittelnde Makler. Es befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgeld. Verknüpft ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen. Für den Mietvertrag einer Wohnraum-Vermietung gelten Anweisungen, die sich aus dem BGB zusammensetzen. Sollten Mieter und Vermieter die Rechte in ihrem Mietvertrag frei vereinbaren, sind sie grundsätzlich an Vorschriften gebunden, die nicht zum Nachteil des Mieters verändert werden dürfen. Theoretisch sind Änderungen von Vorschriften zwar denkbar - diese Bestandteile eines Vertrags sind dann allerdings nichtig.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet die Rechte, die sich mit dem Bereich Wohnungseigentum befassen.

Kündigung

Ein Mietvertrag kann ordentlich oder außerordentlich vom Mieter oder Vermieter gekündigt werden. Allerdings muss für die Kündigung in beiden Fällen ein bestimmter Grund vorliegen. Für die ordentliche Kündigung bestehen bestimmte Kündigungsfristen.

Mietkaution

Eine Mietkaution kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Sie ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis bei z.B. ausstehenden Mietzahlungen, Schadensersatzansprüchen, etc.

Kleinreparaturen

Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen eines Jahres muss im Vertrag stehen; sie darf höchstens 150 - 200 Euro oder 8 % der Jahresmiete betragen.

Haustierhaltung

Zwischen Mietern und Vermietern ist die Haustierhaltung oft ein Streitpunkt. Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es im Mietrecht allerdings nicht. Klare vertragliche Vereinbarungen sind hier zu empfehlen.