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Allgemeines:


Im Informationsrecht (IT-Recht) wird das Recht der elektronischen Datenverarbeitung sowie der Telekommunikation zusammengefasst. Es ergeben sich vielfältige Rechtsfragen von der Hardware über die Software bis zum Onlinebereich. Daher ist das EDV-Computerrecht eine Querschnittsmaterie durch verschiedene Gesetze und Vorschriften. Dieses Rechtsgebiet ist vor allem eng verknüpft mit dem ständigen technischen Fortschritt. Hierbei ist es von großem Vorteil, sich nicht nur mit der rechtlichen Seite auszukennen, sondern auch über ein fundiertes technisches Know-How zu verfügen.
Es gibt Überschneidungen zum Informatikrecht, dessen Regelungsbereich jedoch enger ist, weil es nur das Recht der Informatik erfassen kann. Umso wichtiger sind Rechtsbeziehungen bei Abschluss von Verträgen, sowie Wettbewerbsbeziehungen zwischen Unternehmen untereinander und mit Verbrauchern und dem Verbraucherschutz.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Software-Urheberrecht

Ein Erwerber dieser Rechte kann diese nicht an Dritte weiter übertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller herunterzuladen.

Datenschutz

Ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, aber auch für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung, sowie Schutz gegen Diebstahl.

Immaterial-Güterrecht

Immaterialgüter sind rechtlich nicht generell geschützt. Es sind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen.
Nur wenn die Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte wie Patent- Urheberrechte etc. zuweist, ist der Inhaber eines solchen Rechts geschützt.

EDV-Recht

EDV-Recht ist ein rechtlich nicht definierter Begriff, der aber umgangssprachlich oft verwendet wird. Hierunter werden alle rechtlichen Fragen in Verbindung mit EDV, Soft- und Hardware verstanden.