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Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.
Weitere Schwerpunkte sind Informationen und Hinweise zu Rechtsprechung und Gerichtsurteilen zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation, Insolvenz des Arbeitgebers.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Arbeitsschutzrecht

Beinhaltet sind alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf Arbeitsverhältnis und Tätigkeit der geleisteten Arbeit des Arbeitnehmers beziehen.

Kündigungsrecht

Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung
die Unwirksamkeit der Kündigung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.

Insolvenz des Arbeitgebers

Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen.

Abfindung

Laut Kündigungsschutzgesetz kann fast jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist vorgeht. Die Höhe der Abfindung muss im Einzelfall geklärt werden.

Betriebsverfassung

Beinhaltet die Umsetzung und Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme usw.