Anwaltskanzlei Klein-Ilbeck* & Lehnhardt
Anwaltskanzlei gegr. 1977 / *bis 7/2018

Verkehrsrecht

Durch zahllose Fälle und im Rahmen ständiger Auswertung diverser Fachzeitschriften und Weiterbildungen, sowie durch die Zusammenarbeit mit lokalen Werkstätten und Händlern besitzen wir die beste Grundlage, um Ihren Verkehrsunfall zu regulieren, ohne dass Ihnen durch das "Schadenmanagement" der Versicherer Ansprüche entgehen oder gekürzt werden.

Nach dem Unfall sofort zum Anwalt ! In den meisten Fällen, insbesondere, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall trifft, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten voll tragen. Die Regulierung ist für Sie also in vielen Fällen letztlich kostenlos ! Lassen Sie es erst gar nicht zu Kürzungen und Abzügen kommen und schaffen Sie durch die Beauftragung unserer Kanzlei "Waffengleichheit" mit den spezialisierten Sachbearbeitern der Versicherer.

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung für Sie.

Natürlich sind wir auch bei Problemen mit der Kaskoversicherung für Sie da !

- Verhalten nach einem Verkehrsunfall - was Sie niemals tun sollten... >>mehr<<

- "Geblitzt" - was nun ? >>mehr<<