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Das Anwaltsbüro Klein-Ilbeck & Lehnhardt bietet das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an, von der Erstberatung in allen rechtlichen Angelegenheiten, über die außergerichtliche Vertretung gegenüber Privatpersonen, Firmen und Behörden bis zur qualifizierten Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes über unsere Kanzlei. Des weiteren versuchen wir Ihnen unabhängig vom konkreten Rechtsfall nützliche und aktuelle Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Verfügung zu stellen.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen freundlichen und kompetenten Service mit möglichst kurzen Bearbeitungszeiten zu bieten.
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Unsere Kanzlei ist Fördermitglied des Verbandes der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V. (» www.vks.org ).
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RSS-Feed des Bundesgerichtshofes
![]() | Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl im "NSU"-Verfahren auf |
Pressemitteilung 73/12 vom 25.05.2012 | |
![]() | Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu |
Pressemitteilung 72/12 vom 24.05.2012 |
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Letzte Aktualisierung: 28.02.2012

